Unsere Philosophie besteht darin, bei Auftragserteilung eine möglichst geeignete und zutreffende Maßnahme zu veranlassen, damit der Gegner nicht in vermeintliche Sicherheit versetzt wird und glaubt, es würde nichts mehr geschehen oder die Angelegenheit habe sich erledigt.
Selbstverständlich genießen die Aufträge Priorität, bei denen Fristen ablaufen. Ansonsten haben aber alle Aufträge die gleiche Priorität, weil für den Auftraggeber immer sein Auftrag der Wichtigste ist.
Grundsätzlich wird bei uns von der Durchführung rechtlicher Maßnahmen dann abgeraten, wenn diese erkennbar unwirtschaftlich oder das Kostenrisiko unüberschaubar ist.
Allerdings konnte in den 35 Jahren anwaltlicher Tätigkeit erkannt werden, dass oftmals auch dann noch ein Erfolg zu erzielen ist, wenn eine vermeintlich wenig erfolgversprechende Angelegenheit hartnäckig weiter verfolgt wird und dabei noch die letzte Argumentationsmöglichkeit ausgeschöpft wird.
Eine einseitige Fachorientierung ist in unserem Büro immer unterblieben, weil es primär darauf ankam, die Probleme der Auftraggeber zu lösen und diesen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche beizustehen, anstatt sich die Auftraggeber nach einem Interessengebiet auszusuchen.
Frühzeitig wurde auch erkannt, dass eine fachliche Spezialisierung zwar den Horizont auf dem entsprechenden Fachgebiet erweitern mag, dafür aber den Überblick und die Fachkenntnisse über andere Rechtsgebiete, die schließlich fast immer ineinander übergreifen, einengen oder sogar hindern können.
Eine Spezialisierung ist auch deshalb unterblieben, weil alle Auftraggeber betreut werden und der fachliche Horizont nicht eingeengt werden sollte.
In unserem Büro treffen sie auf eine erfahrene Office-Managerin, die hier bereits seit 30 Jahren beschäftigt ist.
Auch daraus ist erkennbar, dass unser Büro Wert auf Kontinuität legt und dass kurzfristigen sensationellen Intuitionen mit vernünftigem Vorbehalt begegnet wird.
Überwiegend bearbeitete Rechtsgebiete:
Arbeitsvertrag, Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsschutz, Abfindung, Abmahnung, Zeugnis
Mietverträge über Wohn- und Geschäftsraum, Kündigung des Mietverhältnisses, Räumungsklagen, Mieterhöhungsverlangen, Nebenkostenabrechnungen, Mietminderung
Verkehrsunfallregulierung, Haftpflicht- und Kaskoschäden, Schadensersatz und Schmerzensgeld, Fahrverbot, Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Bußgeldbescheide
Mahnbescheidsverfahren, Zwangsvollstreckung, Abwehr unberechtigter Forderungen
Handwerkerverträge, Gewährleistung, Abnahme, Mangelbeseitigung, Nachbesserung, Werklohnforderung
Architekten- und Ingenieurvertrag, Baumängel, HOAI
Erbfolge, Testament, Pflichtteilsansprüche, Erbengemeinschaft, Vermächtnis
Ehescheidung, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Umgangsrecht
Kaufvertrag, Gewährleistung, Garantie, Rückabwicklung von Kaufverträgen
Unterlassung wettbewerbswidrigen Verhaltens, Abmahnung, einstweilige Verfügung, unlauterer Wettbewerb)
Kaufverträge, Mängelgewährleistung, Einstellverträge, Tierhalterhaftung
Personenschäden, Sachschäden, Schmerzensgeld
Nachbarrechtstreitigkeiten, Nachbargrundstück
Allgemeines Strafrecht, Verkehrsdelikte, Strafanzeigen
zivilrechtliche Verträge
montags - freitags
von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
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per Fax: 0 61 31 - 9 59 98 - 9
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Wir freuen uns natürlich auf Ihren Besuch.